Hamburger Alster

Baubegleitende Qualitätsüberwachung

Schon in der Planungsphase kann die Beratung durch einen Sachverständigen erfolgen. Es wird empfohlen, sich bereits im Vorfeld von einem neutralen Fachmann beraten zu lassen. Bereits in der Planungsphase kann die Baubegleitung durch einen Sachverständigen erfolgen und Ärger ersparen.

In den letzten Jahren ist es üblich geworden, dass Sachverständige der entsprechenden Gewerke bei Neubauten oder Umbauten baubegleitend tätig werden. Die Baumaßnahmen werden partnerschaftlich mit dem Fachhandwerker begleitet. Technische Mängel sollen erst gar nicht entstehen oder frühzeitig erkannt und noch in der Montagephase beseitigt werden können.

Der Sachverständige ist hier z. B. als Ansprechpartner unterstützend für die Fachhandwerker oder den Bauherren vor Ort tätig. Es soll hier nicht unterstellt werden, dass der Fachhandwerker irgendwelche Vorschriften oder allgemein anerkannten Regeln der Technik absichtlich nicht beachtet.

Der Sachverständige soll mit seiner Tätigkeit vor Ort letztlich nicht nur den Auftraggeber vor Mängeln am Bau, sonderns gleichfalls den Fachhandwerker schützen. Wird ein Mangel, egal ob verdeckter Mangel oder nicht, erst nach Fertigstellung oder Inbetriebnahme festgestellt, so kann dessen Beseitigung unter Umständen ein Vermögen kosten. Wird der Mangel frühzeitig in der Montagephase festgestellt, so reicht oftmals ein kleiner Handgriff oder Hinweis, um den Mangel zu vermeiden oder abzustellen. Der Auftragnehmer profitiert genauso wie die verschiedenen Gewerke von einer Baubegleitung.

Kurz vor der Fertigstellung der Neu- oder Umbaumaßnahme empfiehlt sich eine Abnahmevorbereitung durch einen Sachverständigen. Er ist der Spezialist in seinem Fachgebiet. Es empfiehlt sich jederzeit, vor allem aber, wenn die Installation noch nicht vollständig verdeckt ist. Die Teilnahme des Sachverständigen ist dringend anzuraten, wenn der Fachhandwerker zum Beispiel seine Druck- und Dichtheitsprüfungen durchführt.

Mit der Teilnahme eines Sachverständigen bei den Prüfungen wird ein routinierter Fachhandwerker keinerlei Probleme haben. Denn Sie wollen selbst über Jahre und Jahrzehnte in diesem baulich problemlosen Umfeld wohnen. Hier wäre falsche Rücksichtnahme fehl am Platz.

Schlussendlich profitiert der Fachhandwerker selbst von einer ordnungsgemäßen Abnahme des Werks. Diese verschafft ihm eine schnelle Bezahlung seines Werklohns und die Verringerung der Wahrscheinlichkeit, wegen einer Abnahmeverweigerung und/oder gravierender Mängel auf sein Geld warten zu müssen oder wegen Nachbesserung in Anspruch genommen zu werden.

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