Hamburger Alster

Gerichtsgutachten

Bei Bedarf werden vorzugsweise öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige mit der Klärung technischer Fragen oder mit der Prüfung der Angemessenheit von Preisen beauftragt.

Diese spalten sich auf in:

  • a) bürgerlichen Rechtsstreit
  • b) Selbständige Beweisverfahren

a) Der Richter stellt die Fragen an den Sachverständigen selbst und prüft im Verfahren, welche Fragen durch einen Sachverständigen beantwortet werden müssen, damit eine Entscheidung erlangt werden kann. Die streitenden Parteien (Kläger/in und Beklagte/r).

b) Im sogenannten „Selbständigen Beweisverfahren“ formulieren die Parteien die Fragen. Das Selbständige Beweisverfahren soll der Schlichtung der Streitigkeit - wenn möglich ohne Rechtsstreit- über eine fachliche Aufklärung dienen. Hierzu beantragt der Antragsteller beim zuständigen Gericht die verbindliche Klärung strittiger Beweisfragen. Wenn man den Streit außergerichtlich beilegen kann, macht dieses Verfahren Sinn.

Sinnvoll ist es in jedem Fall mit einem Fachmann vorab die konkrete Fragestellung vor Einbringung in das Verfahren zusammen auszuformulieren. Ein Sachverständiger kann eine Frage im Selbständigen Beweisverfahren oder im bürgerlichen Rechtsstreit eventuell nicht zufriedenstellend beantworten, da die Fragestellung die erhoffte Antwort nicht hergibt. Die Fragen können nur genauso beantwortet werden, wie diese dem Sachverständigen gestellt wurden.

In Ihrem konkreten Fall sollten Sie sich vorab aber immer von einem kompetenten Anwalt beraten lassen.

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